Domain: kaufen oder registrieren?

Domains fungieren wie Hausnummern im World Wide Web. Jeder Internetauftritt ist unter einer weltweit einmaligen, eindeutigen Adresse bestehend aus Domainname und Top-Level-Domain (TLD) erreichbar:

www.domainname.tld

Die Vergabe dieser Adressen erfolgt dezentral über sogenannte Network Information Center (NIC). Dabei handelt es sich um Vergabestellen, die die Schirmherrschaft über eine bestimmte Top-Level-Domain und somit über einen fest definierten Bereich innerhalb des hierarchisch strukturierten Domain-Name-Systems innehaben. Für die länderspezifische Top-Level-Domain der Bundesrepublik Deutschland (.de) ist die DENIC eG (Deutsches Network Information Center) zuständig. Die eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist verantwortlich für den Betrieb der Nameserver und die Verwaltung des Namensraums. Die Vergabe von Domains unter der Top-Level-Domain .de erfolgt in Kooperation mit sogenannten Registraren – privatwirtschaftlichen Unternehmen, die das Endkundengeschäft abwickeln. In der Regel handelt es sich dabei um Internetserviceanbieter wie Webhoster, die Seitenbetreibern neben der Möglichkeit, Domains zu registrieren, auch gleich den passenden Webspace für ihr Projekt liefern. Eine solche Registrierung ist dabei nur für freie Domains möglich. Soll eine besetzte Domain erworben werden, müssen Interessenten den aktuellen Inhaber ausfindig machen und ihm ein Kaufangebot unterbreiten. Wir verraten Ihnen, wie das funktioniert.

Domain registrieren

Die Registrierung einer Domain ist kinderleicht und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Ist ein passender Domain-Name gefunden, gilt es im ersten Schritt, die Verfügbarkeit der Adresse zu prüfen. Domain-Anbieter stellen dazu eine entsprechende Suchmaske zur Verfügung. Diese liefert in der Regel auch Alternativvorschläge, falls die favorisierte Kombination aus Domain-Name und Top-Level-Domain bereits vergeben ist. Die Vergabe von Domains erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Prägnante Wortkombinationen unter beliebten Top-Level-Domains wie .de oder .com sind daher schnell vergriffen. Dieser Verknappung wirkt die zentrale Internetverwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) seit 2013 mit einer Reihe neuer Domainendungen entgegen.

Wurde eine Registrierung für eine verfügbare Domain beim Registrar in Auftrag gegeben, leitet dieser den Antrag an das entsprechende NIC weiter, das mit der Verwaltung der Top-Level-Domain betraut ist. Dort wird ein ausführliches Register geführt, die sogenannte Whois-Datenbank, in der alle Nutzerdaten inklusive Kontaktinformationen hinterlegt sind. Auch wenn der Nutzer einer Domain für alle Inhalte, die unter dieser Adresse erscheinen, vollumfänglich verantwortlich ist, wird er nicht zum Domain-Eigentümer. Stattdessen basieren Domain-Registrierungen immer auf einem Miet- oder Pachtvertrag, bei dem eine monatliche oder jährliche Gebühr für die technische Bereitstellung der Domain berechnet wird. Gewinne, die mit einem Webprojekt unter einer entsprechenden Domain erwirtschaftet werden, stehen jedoch in vollem Umfang dem registrierten Nutzer zu.

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Domain kaufen

Grundsätzlich ist es nicht möglich, Domains zu kaufen. Man spricht dennoch von einem Verkauf, wenn ein registrierter Domain-Inhaber seine Nutzerrechte einem anderen Interessenten übereignet. Auch dieser wird dadurch nicht zum Domain-Eigentümer, er übernimmt lediglich die Rechte und Pflichten des vorherigen Inhabers inklusive der monatlichen oder jährlichen Nutzungsgebühren. Um die Nutzungsrechte an einer Domain zu kaufen, muss ein Interessent zuerst den derzeitigen Inhaber ausfindig machen. Möglich ist dies für .de-Domains über den Whois-Service der DENIC. Inhaber anderer Domains lassen sich beispielsweise über die Whois-Domain-Abfrage von IONOS ausfindig machen. Doch nicht immer geht die Initiative vom Käufer aus. Gerade gewerbliche Anbieter, die sich auf den Domainhandel spezialisiert haben, bieten entsprechende Kontaktinformationen oft bereits auf der Startseite einer erwerbbaren Domain an. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von geparkten Domains. Zudem finden sich im Internet zahlreiche Anbieter, die als Domainhändler auftreten und Käufer und Verkäufer auf Aktionsplattformen zusammenbringen.

Sind sich Käufer und Verkäufer über den Preis und die Zahlungsmodalitäten einig, kommt es zum Kaufvertrag. Dieser sollte in jedem Fall schriftlich ausgestellt werden und die nötigen Formalitäten der Transaktion beinhalten: Der Käufer muss als neuer Inhaber in die Whois-Datenbank des zuständigen NIC eingetragen werden. Dies erfordert in der Regel einen von beiden Parteien unterschriebenen Inhaberwechselantrag, der vom jeweiligen Domain-Anbieter an die zuständige Verwaltungsstelle weitergeleitet wird.